Q) Was ist das Autorenrecht?

Das Autorenrecht ist das Recht, das es dem Autor eines Minibook erlaubt, den Inhalt dieses Minibook zu bearbeiten sowie Einnahmen daraus zu erhalten.
Der Autor eines Minibook besitzt selbstverständlich das Autorenrecht.

Q) Was bedeutet geteiltes Autorenrecht?

Geteiltes Autorenrecht bedeutet, dass ich das Autorenrecht meines Minibook einem Dritter erlaube.
Ein Dritter kann sowohl eine Einzelperson als auch eine juristische Person sein.
Der Zessionar, der das Autorenrecht erhält, hat die gleichen Rechte wie der Zedent.
Das heißt, er kann den Inhalt des Minibook bearbeiten und hat das Recht auf die daraus entstehenden Einnahmen.

Q) Wie erhalten Zedent und Zessionar die Einnahmen?

Der Zedent, der das Autorenrecht überträgt, muss mit dem Zessionar abstimmen, in welchem Verhältnis die Einnahmen geteilt werden.
Die Festlegung des Verhältnisses kann über YouBook erfolgen (siehe unten).
Anschließend werden die Einnahmen aus dem Verkauf des Minibook durch YouBook entsprechend der vereinbarten Quote ausgezahlt.

Q) In welchen Fällen wird das Recht geteilt?

Fall 1: Gemeinsame Erstellung eines Minibook
Der Autor sucht einen Dritter zur gemeinsamen Erstellung eines Minibook und teilt das Autorenrecht.
Der Dritter kann wie der Autor Seiten hinzufügen, bearbeiten, löschen oder die Seitenausrichtung ändern. Bei Einnahmen werden diese gemeinsam aufgeteilt.

Fall 2: Der Autor hat ein Minibook veröffentlicht, kann es aber nicht öffentlich bewerben
In diesem Fall teilt der Autor das Autorenrecht mit einem Dritter (zum Beispiel einem Verlag).
Der Dritter übernimmt die Werbung und steigert die Verkäufe, anschließend werden die Einnahmen mit dem Autor geteilt.
Der Dritter kann dabei auch ein bekannter Influencer oder eine Privatperson sein, nicht nur ein Verlag.

Fall 3: Der Autor hat veröffentlicht, ist aber sprachlich oder international eingeschränkt
In diesem Fall teilt der Autor das Autorenrecht mit einem Dritter (z. B. einem ausländischen Verlag).
Der Dritter kümmert sich um eine hochwertige Übersetzung und internationale Werbung, um die Verkäufe zu steigern.
Die Einnahmen werden zwischen dem Dritter und dem Autor geteilt.

Natürlich ist auch der umgekehrte Fall möglich: Du kannst das Autorenrecht für ein Minibook eines ausländischen Autors übernehmen.
Nach Absprache mit dem Autor erhältst du das Autorenrecht, überarbeitest die Inhalte in deiner Muttersprache und bewirbst das Werk.
Die erzielten Einnahmen teilst du dir dann mit dem ausländischen Autor.

Q) Welche Rechte hat der Zessionar?

Der Zessionar, also derjenige, der das Autorenrecht übernimmt, hat dieselben Rechte wie der Zedent.
Er kann den Inhalt des veröffentlichten Minibook bearbeiten und die Einnahmen aus dem Verkauf erhalten.
Die Einnahmen sollten natürlich in Absprache mit dem Zedent aufgeteilt werden.
Hinweis: Der Zessionar darf das Autorenrecht nicht an andere weitergeben.

Q) Wie erfolgt die Abrechnung der Verkaufseinnahmen nach der Teilung?

YouBook verteilt die Einnahmen gemäß dem festgelegten Verhältnis zwischen Zedent und Zessionar.

Q) Kann das geteilte Recht widerrufen werden?

Ein einmal geteiltes Autorenrecht kann nicht widerrufen werden.
Der Zessionar behält das Autorenrecht für das entsprechende Minibook dauerhaft. Eine sorgfältige Entscheidung ist daher wichtig.

Q) Wie werden Streitigkeiten zwischen Zedent und Zessionar gelöst?

Kommt es zu einem Streit zwischen Zedent und Zessionar, sollte dieser durch gegenseitige Absprache gelöst werden.
YouBook mischt sich nicht in Streitigkeiten ein.

Q) Wie kann man das Autorenrecht teilen?

Gehe zu MY – Kauf & Abrechnung – Geteiltes Autorenrecht – wähle das Minibook – klicke auf Dritter (z. B. Verlag) – dann kannst du eine E-Mail-Adresse eingeben. Achtung, vergiss nicht, die Gewinnverteilung festzulegen.
Der Benutzer der eingegebenen E-Mail-Adresse wird anschließend Mitautor mit geteiltem Autorenrecht.

 

 

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